Der Hausverwalter
seit 2006 bin ich neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch für Wohnungseigentümer und Wohnungs- eigentümergemeinschaften als Hausverwalter tätig.
Bei dieser Tätigkeit profitieren die Eigentümer von meinem juristischen Fachwissen. Gleichzeitig vergrößert und bereichert die Tätigkeit als Verwalter und die damit verbundenen Problemstellungen mein juristisches Können.
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Gewerbeordnung erteilt vom Landratsamt Karlsruhe zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern nach dem WEG oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 BGB zu verwalten (Wohnimmobilienverwalter).
seit 2006 bin ich neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch für Wohnungseigentümer und Wohnungs- eigentümergemeinschaften als Hausverwalter tätig.
Bei dieser Tätigkeit profitieren die Eigentümer von meinem juristischen Fachwissen. Gleichzeitig vergrößert und bereichert die Tätigkeit als Verwalter und die damit verbundenen Problemstellungen mein juristisches Können.
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Gewerbeordnung erteilt vom Landratsamt Karlsruhe zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern nach dem WEG oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 BGB zu verwalten (Wohnimmobilienverwalter).